| Das Deutsche Rote Kreuz in Hilden unterstützt seit 1999
den Ärztlichen Notfalldienst (ÄNO) im Kreis Mettmann.
Der Ärztliche Notfalldienst verfügt über Anlaufpraxen für
Patienten, die den Arzt dort aufsuchen können. Darüber hinaus gibt es
einen Fahrdienst, der für Patienten eingerichtet wurde, die aus
gesundheitlichen Gründen nicht selber in diese Praxen fahren können.
Diesen Fahrdienst unterstützt das Deutsche Rote Kreuz durch Bereitstellung
zweier Einsatzfahrzeuge und "ÄNO-Fahrern", die die Ärzte
zum Einsatzort bringen, dort Unterstützen und - falls sich ein
Akutfall zum Notfall entwickelt - kompetente Hilfe leisten können. Die
eingesetzten Kräfte des DRK haben mindestens die Qualifikation des
Sanitäters und die Fahrzeuge sind je mit einem Notfallkoffer für Atmung,
Kreislauf und Kinder- notfälle ausgestattet.
Bild rechts: Die "Ersten" ÄNO-Fahrer des DRK Hilden
Der ÄNO, so wird der Dienst von den DRK-Kräften genannt, ist im
Kreisverband ein beliebter Dienst geworden, da man erlernte Fähigkeiten
einsetzen und vertiefen kann. Der ÄNO bereitet darüber hinaus auf den
Rettungsdienst vor, der meist stressiger und hektischer verläuft. Der
ÄNO-Dienst wird derzeit von ehrenamtlichen Helfern, hauptamtlichen
Kräften und Zivildienstleistenden unseres Kreisverbandes geleistet. Die
Kräfte sind sehr motiviert und die Reaktionen auf die Dienstleistung des
Kreisverbandes sind durchweg positiv.
Der Dienst, den die DRK Bereitschaft Hilden im Ärztlichen Notfalldienst
leistet, geht weit über die ärztliche Tätigkeit und einen reinen
Fahrdienst hinaus. Die ehrenamtlichen Helfer in Hilden, deren erster
Grundsatz die Menschlichkeit ist, möchten dem Nächsten Hilfe leisten.
Der Ärztliche Notfalldienst bietet eine hervorragende Gelegenheit, den
Hilfsbedürftigen und den Hilfeleister zusammenzuführen. Die soziale
Nachbetreuung der Patienten ist hier ein Stichwort.
Hierzu wurde ein Hintergrunddienst eingerichtet, der die Verbindung
zwischen dem Fahrdienst und den ehrenamtlichen Helfern der Bereitschaft
darstellt. Dieser Hintergrunddienst kann unter anderem die
Notfallseelsorge benachrichtigen, die bei Angehörigen von z.B.
Sterbenden, erforderlich ist oder aber auch eine Installation eines
Hausnotrufgerätes veranlassen.
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