Der ärztliche Notfalldienst 1/2

Das Deutsche Rote Kreuz in Hilden unterstützt seit 1999 den Ärztlichen Notfalldienst (ÄNO) im Kreis Mettmann.

Der Ärztliche Notfalldienst verfügt über Anlaufpraxen für Patienten, die den Arzt dort aufsuchen können. Darüber hinaus gibt es einen Fahrdienst, der für Patienten eingerichtet wurde, die aus gesundheitlichen Gründen nicht selber in diese Praxen fahren können. Diesen Fahrdienst unterstützt das Deutsche Rote Kreuz durch Bereitstellung zweier Einsatzfahrzeuge und "ÄNO-Fahrern", die die Ärzte zum Einsatzort bringen, dort Unterstützen und - falls sich ein Akutfall zum Notfall entwickelt - kompetente Hilfe leisten können. Die eingesetzten Kräfte des DRK haben mindestens die Qualifikation des Sanitäters und die Fahrzeuge sind je mit einem Notfallkoffer für Atmung, Kreislauf und Kinder- notfälle ausgestattet.

Bild rechts: Die "Ersten" ÄNO-Fahrer des DRK Hilden

Der ÄNO, so wird der Dienst von den DRK-Kräften genannt, ist im Kreisverband ein beliebter Dienst geworden, da man erlernte Fähigkeiten einsetzen und vertiefen kann. Der ÄNO bereitet darüber hinaus auf den Rettungsdienst vor, der meist stressiger und hektischer verläuft. Der ÄNO-Dienst wird derzeit von ehrenamtlichen Helfern, hauptamtlichen Kräften und Zivildienstleistenden unseres Kreisverbandes geleistet. Die Kräfte sind sehr motiviert und die Reaktionen auf die Dienstleistung des Kreisverbandes sind durchweg positiv.

Der Dienst, den die DRK Bereitschaft Hilden im Ärztlichen Notfalldienst leistet, geht weit über die ärztliche Tätigkeit und einen reinen Fahrdienst hinaus. Die ehrenamtlichen Helfer in Hilden, deren erster Grundsatz die Menschlichkeit ist, möchten dem Nächsten Hilfe leisten. Der Ärztliche Notfalldienst bietet eine hervorragende Gelegenheit, den Hilfsbedürftigen und den Hilfeleister zusammenzuführen. Die soziale Nachbetreuung der Patienten ist hier ein Stichwort.

Hierzu wurde ein Hintergrunddienst eingerichtet, der die Verbindung zwischen dem Fahrdienst und den ehrenamtlichen Helfern der Bereitschaft darstellt. Dieser Hintergrunddienst kann unter anderem die Notfallseelsorge benachrichtigen, die bei Angehörigen von z.B. Sterbenden, erforderlich ist oder aber auch eine Installation eines Hausnotrufgerätes veranlassen.

Vor